Bestimmungen & Weisungen

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Ein paar Regeln gilt es zu beachten.

Bestimmungen in Kürze

  1. In jeder Kategorie können mehrere Mannschaften des gleichen Vereins starten.
  2. Innerhalb einer Kategorie darf ein(e) Läufer(in) nur für einen Verein und nur auf einer Teilstrecke laufen.
  3. Kat. D mind 3 Frauen, Kat. K/L/M Mix frei wählbar.
  4. Das Zuwerfen von Stäben ist verboten. Die korrekte Stabübergabe muss unmittelbar nach der Bodenmarkierung erfolgen.
  5. Absichtliches Wegstossen und unsportliches Verhalten werden mit Disqualifikation geahndet.
  6. Die Startnummern sind ungefaltet und gut sichtbar auf der Brust zu befestigen.
  7. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, die Wettkampfstrecke vorher zu inspizieren. Das Warmlaufen hat neben der Laufstrecke zu erfolgen. Nach dem Start der ersten Kategorie darf auf der Wettkampfstrecke nicht mehr eingelaufen werden.
  8. Die Startzeiten auf der offiziellen Startliste sind verbindlich. Kurz vor jeder Laufserie erfolgt ein Appell durch den Übergaberichter.
  9. Einsprachen sind gegen ein Depot von CHF 50.– vor der Rangverkündung unverzüglich dem technischen Leiter zu melden. Über Disqualifikationen entscheidet das Schiedsgericht.

Veranstaltungsreglement

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  1. Veranstaltung
    Nationales Quer durch Zug, nachfolgend QdZ genannt, ist der grösste und beliebteste Staffellauf seiner Art. Startberechtigt sind alle laufbegeisterten Gruppen (Vereine, Schulen oder Firmen).
  2. Veranstalter
    Veranstalter des QdZ ist der STV Zug. Adresse: STV Zug, 6300 Zug
  3. Anmeldung
    Die Anmeldung erfolgt entweder über das Online-Anmeldeformular oder schriftlich per E-Mail. Die Anmeldung muss spätestens bis zum online veröffentlichten Meldeschluss eingegangen sein. Anmeldungen nach Ablauf des Meldeschlusses sind nur in Ausnahmefällen möglich. Anmeldungen ohne Zahlungseingang des Startgeldes bis zum Anmeldeschluss werden nicht berücksichtigt. Änderungen der Anmeldung können bis 2 Tage vor dem Lauf per E-Mail schriftlich vorgenommen werden, was die Rechnungstellung höherer Startgelder zur Folge hätte.
  4. Teilnehmerlimit
    Das QdZ wird mit den publizierten Kategorien durchgeführt. Für die einzelnen Kategorien behält sich das QdZ vor, die Anzahl der teilnehmenden Teams zu beschränken.
  5. Kategorien
    In jeder Kategorie können mehrere Teams der gleichen Gruppe starten. Innerhalb einer Kategorie darf eine Läuferin oder ein Läufer nur für ein Team und nur auf einer Teilstrecke laufen. Die Startnummern sind ungefaltet und gut sichtbar beim Brustbereich zu befestigen.
  6. Startzeiten
    Die Startzeiten sind im provisorischen Zeitplan aufgeführt. Änderungen des Zeitplans oder Aufteilungen der Kategorien liegen im Ermessen des QdZ. Die verbindlichen Startzeiten der einzelnen Laufserien werden eine Woche vor dem Anlass in der offiziellen Startliste online publiziert.
  7. Zeitmessung
    In allen Laufserien wird die effektiv gelaufene Zeit zwischen Start- und Ziellinie (Laufzeit) für die Teams gemessen und veröffentlicht. Die Laufzeit ist für die Rangierung relevant. Die Zeitmessung erfolgt mittels Auslösung des Starters. Die Laufzeit wird auf der Ziellinie genommen.
  8. Disqualifikation
    Die Anordnungen der Funktionäre sind während des QdZ zu befolgen. Vor jeder Laufserie erfolgt ein Appell durch den Übergaberichter. Hilfsmittel wie z.B. Inline Skates oder andere Fortbewegungsmittel sind nicht erlaubt. Auch private Begleitungen von Läuferinnen und Läufern, etwa mit einem Fahrrad, sind untersagt. Abkürzungen sind nicht gestattet. Wer die Strecke nicht gemäss Streckenplan absolviert, wird disqualifiziert. Das Zuwerfen von Stäben ist verboten. Die korrekte Stabübergabe muss unmittelbar nach der Bodenmarkierung erfolgen. Absichtliches Wegstossen und unsportliches Verhalten werden mit Disqualifikation geahndet. Der Zieleinlauf muss zwingend mit dem Stab in der Hand sichtbar erfolgen. Das QdZ behält sich vor, Teilnehmende jederzeit und ohne Rückerstattung des Startgeldes zu disqualifizieren, sollten diese entweder bei ihrer Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben, oder sich nicht an die vorgegebenen Weisungen der Behörden und/oder des QdZ halten. Über Disqualifikationen entscheidet die Wettkampfleitung des QdZ endgültig.
  9. Einsprachen
    Jegliche Einsprachen sind in einem QdZ-Formular schriftlich und gegen ein Depot von CHF 50.- vor der Rangverkündigung unverzüglich von einer volljährigen Person des betroffenen Teams der Wettkampfleitung beim Startbereich zu melden. Die Wettkampfleitung bestätigt den Erhalt des Formulars. Die Wettkampfleitung kommuniziert den Entscheid der Einsprache an die Person des betroffenen Teams, die die Einsprache gemeldet hat.
  10. Sicherheit
    Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, die Wettkampfstrecke vorher zu inspizieren. Das Warmlaufen hat neben der Laufstrecke zu erfolgen. Nach dem Start der ersten Kategorie darf auf der Wettkampfstrecke nicht mehr eingelaufen werden. Für Betreuerinnen und Betreuer, sowie Zuschauerinnen und Zuschauer gibt es entlang der Strecke ausreichend ausgewiesene Plätze. Die Strecke darf nur an den dafür vorgesehenen Übergängen überquert werden. Den Anweisungen der Funktionäre ist Folge zu leisten. Hunde müssen im Bereich der Zuschauer zwingend an der Leine gehalten werden und sind im Streckenbereich nur hinter den Absperrungen erlaubt.
  11. Gesundheit
    Die Läuferinnen und Läufer gehen ausschliesslich bei guter Gesundheit an den Start. Wer sich in den letzten Tagen vor dem Lauf krank oder fiebrig fühlt, sollte auf die Teilnahme verzichten. Sie nehmen auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung am QdZ teil. Das QdZ übernimmt bei Unfällen oder Krankheiten keine Verantwortung. Die Versicherung gegen Unfall ist Sache der Läuferinnen und Läufer. Das QdZ lehnt jegliche Haftung ab.
  12. Sanitätsposten / Rettungsdienst
    Ein Sanitätsposten befindet sich im Zielbereich. In der Altstadt stehen Samariterinnen und Samariter bereit, um bei Bedarf Hilfe zu leisten (siehe Streckenplan). Die Hilfeleistungen auf der Laufstrecke sind im Startgeld inbegriffen. Ein Rettungswagen wird für notfallmässige Klinikeinweisungen geordert. Die Kosten für den Rettungsdienst und allfällige Behandlungen in der Klinik gehen stets zu Lasten der betroffenen Teilnehmenden.
  13. Preise und Siegerehrung
    Die drei Erstrangierten jeder Kategorie erhalten Preise. Die Siegerehrungen finden kurz nach dem Einlauf der letzten Kategorie im Zielbereich statt. Die Anerkennungspreise für alle Läuferinnen und Läufer werden nach dem Einlauf der letzten Kategorie im Zielbereich abgegeben.
  14. Adressdaten und Fotorechte
    Mit der Anmeldung willigen die Teams in die Veröffentlichung von Teamname, Gruppe, Startnummer und Leistung in der Start- und Rangliste ein. Des Weiteren stimmen die Teilnehmenden der Verwendung von Foto- und Filmmaterial aus dem Lauf für die Illustrierung von Ranglisten, Internetseiten und zukünftigen Werbemitteln des Veranstalters und dessen Partner ohne Vergütungsanspruch zu. Wer damit nicht einverstanden ist, muss dies bis zum Veranstaltungstag dem QdZ schriftlich per Post oder E-Mail mitteilen.
  15. Rückerstattung Startgeld
    Der Veranstalter kann den Zugang und die Teilnahme an der Veranstaltung gemäss den geltenden behördlichen Auflagen einschränken. Startet ein Team nicht, entfällt grundsätzlich ein Anspruch auf die Rückerstattung des Startgeldes. Kann ein Team aufgrund von Symptomen oder Krankheit einer Läuferin, eines Läufers (mit oder ohne Arztzeugnis) nicht teilnehmen, so entfällt ein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Doppelt oder zu viel bezahlte Startgelder werden nicht rückerstattet.
  16. Ethik-Charta
    Das QdZ, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Betreuerinnen und Betreuer anerkennen die Ethik-Charta des Schweizer Sports (Swiss Olympic). https://www.swissolympic.ch/verbaende/werte-ethik/ethik-charta.html (Zuletzt besucht am 14.10.2024)
  17. Absage der Veranstaltung
    Der Veranstalter des QdZ ist berechtigt, die Durchführung des Anlasses aus wichtigen Gründen abzusagen, anzupassen oder zeitlich und/oder räumlich zu verlegen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn die Durchführung zum ursprünglich festgesetzten Zeitpunkt aufgrund eines externen, unvorhersehbaren und nicht abwendbaren Ereignisses höherer Gewalt unmöglich wird.
    Bei einer Absage der Veranstaltung oder einer nachträglichen Beschränkung der Teilnehmerzahlen durch behördliche Auflagen bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn haben die angemeldeten Teams, welche nicht starten können, folgende Möglichkeiten: – Spenden ihres Startgeldes an das QdZ – Kostenloses Umschreiben auf das QdZ im Folgejahr – Rückerstattung des Startgeldes abzüglich CHF 10.- Bearbeitungsgebühr
  18. Abschlussbemerkungen
    Das Veranstaltungsreglement ist ein integraler Vertragsbestandteil zwischen Veranstalter und teilnehmenden Teams. Über die Auslegung der Bestimmungen des Reglements entscheidet das QdZ. Änderungen des QdZ bleiben vorbehalten. Der Gerichtsstand ist Zug.

    Zug, 04. Dezember 2024